Prozessmacht in der Buchhaltung (Teil 1)

Das oberste Gebot in sicherlich allen Buchhaltungen dieser Welt ist die SICHERHEIT!

Die Sicherheit,

  • …dass alles korrekt gebucht ist
  • …dass nichts verloren geht
  • …dass die richtigen Daten zur richtigen Zeit bei der richtigen Person in der richtigen Form am richtigen Ort sind
  • …dass Fristen eingehalten werden und damit alle möglichen Strafen und Nachteile aussen vor bleiben
  • …dass kleine und große Krisen gut überstanden werden und wir mit dem typischen „blauen Auge“ davon kommen können
  • …dass rechtzeitig die richtigen Ampeln an den richtigen Stellen angehen
  • …dass die Transparenz und Unabhängigkeit möglich wird
  • …dass alle Entscheidungen in unserer eigenen Macht stehen

Diese Wünsche sind stets präsent – unabhängig davon, ob es sich, wie es in den meisten Unternehmen der Fall ist, um Unterstützungsprozesse, oder speziell bei Steuerberatern und Buchhaltungsservices um Wertschöpfungsprozesse handelt. Und das ist gut so!

Die Lösung dafür sind gut gemanagte Prozesse. Auch wenn ein Unternehmen sagt, dass es kein Prozessmanagement betreibt, werden die Prozesse trotzdem gemanagt. „Man kann Prozesse nicht nicht managen!“, sicherlich angelehnt an die kommunikationswissenschaftliche Feststellung des Österreichers Paul Watzlawiks „man kann nicht nicht kommunizieren“, führt uns direkt zum Wesenskern von Prozessen: Prozesse sind immer da, ob ich will oder nicht, und wenn sie schon da sind, sollen sie doch bitte Gutes für mich tun!

Im Unternehmen heißt das nichts anderes, als dass die Art und Organisation der bewusst oder unbewusst installierten Prozesse ganz entscheidend für die Zielerreichung des Unternehmens sind. Also immer dann, wenn wir Ergebnisse nicht dem Zufall überlassen wollen, sondern tatsächlich die Macht über unsere Zielerreichung haben wollen, dürfen wir ganz gezielt Prozesse verwenden, die uns genau dort hinbringen, wo wir hin wollen.

Damit wir uns dabei nicht verzetteln, bauen wir die Prozesse mehrstufig auf:

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