GoBD – was bedeutet das?

Jeder hat es bereits einmal gehört – aber was bedeutet es:

GoBD ist die Abkürzung für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“.

In diesen Grundsätzen ist geregelt, in welchem Umfang und für welche Dauer Unterlagen in einem Unternehmen aufbewahrt werden müssen.

In der Regel sind diese Belege für eine Dauer von 10 Jahren aufzubewahren.
Von der GoBD betroffen sind jegliche Unternehmensformen, sowie Freiberufler und Selbständige. Buchhaltungspflichtige Gewerbetreibende und Unternehmensführende sind dieser Regelung untergeordnet.

Sprechen Sie uns darauf an – wir unterstützen Sie gerne dabei!

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